AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermietservice gr.Schürmann als Vermittler der Eigentümer

BEZAHLUNG

Alle Zahlungen sind spesenfrei an Vermietservice gr.Schürmann zu leisten. Maßgebend ist der Nettobankeingang bei Vermietservice gr.Schürmann . Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist sofort fällig, der Restmietpreis einen Monat vor Anreise. Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann Vermietservice gr.Schürmann die Durchführung des Vertrages verweigern.

KURZFRISTIGE BUCHUNGEN

Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt werden, ist der volle Mietpreis sofort zahlbar. Kurzfristig erteilte Reservierungsaufträge sind nach schriftlicher Bestätigung durch Vermietservice gr.Schürmann auch ohne vorherigen Eingang der Mietzahlung beidseitig verbindlich.

RÜKTRITT / UMBUCHUNG

Vermietservice gr.Schürmann räumt dem Mieter jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Vermietservice gr.Schürmann. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Im Falle des Rücktritts hat der Mieter Schadenersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Reisebeginn und ist in folgende Pauschalen gestaffelt:

45 Tage vor Anreise 20% des Mietpreises

35 Tage vor Anreise 50% des Mietpreises

34 Tage vor Anreise 80% des Mietpreises

6 – 1 Tag vor Anreise 100% des Mietpreises

Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei Rücktritt am Anreisetag werden 100 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt oder Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- erhoben. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Umbuchungen, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Eine Weitervermittlung des mit Vermietservice gr.Schürmann geschlossenen Vertrages ist nicht zulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

AN- UND ABREISE / MINDESTBUCHUNGSDAUER

Der Abreisetag während der Haupt- und Zwischensaison ist Sonnabend, in der übrigen Zeit sind die Tage frei wählbar. Die Mindestbuchungsdauer in der Haupt- und Zwischensaison beträgt sieben Tage, in der übrigen Zeit drei Tage. Das Appartement steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.

PERSONENZAHL

Jedes Appartement darf nur mit der reservierten und von Vermietservice gr.Schürmann bestätigten Personenzahl belegt werden. Bei einer höheren Personenzahl erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Sinngemäß gilt dies auch für Haustiere.

HAUSTIERE

Wir bitten um Verständnis, dass wir das Mitbringen von Haustieren nur nach Rücksprache gestatten können.

HAFTUNG

Für alle durch den Mieter verursachten Schäden ist er selbst haftbar. Er ist für die Mietdauer verantwortlich für das Appartement und verpflichtet sich, dieses in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Der Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur Verfügung gestellten Inventars. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum am Reisegepäck, am PKW, Haustier, für Personen-schäden trägt Vermietservice gr.Schürmann nicht. Eltern haften für ihre Kinder.

BEANSTANDUNGEN

Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, dass er bei Anreise ein gepflegtes und geordnetes Mietobjekt vorfindet. Sollte der Mieter dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, steht die örtliche Hausverwaltung zur Regelung zur Verfügung. Sollte im Einzelfall das Problem dann noch nicht gelöst sein, muss Vermietservice gr.Schürmann umgehend, d.h. am Anreisetag, davon informiert werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

SCHADENSATZ

Für Pflichtverletzungen haftet Vermietservice gr.Schürmann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Vermietservice gr.Schürmann ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt, ein Ersatz-appartement anzubieten.

GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand ist Bergen vereinbart. Erfüllungsort ist Ostseebad Binz.